Rechtsprechung
LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 12/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 93 SGB 3, § 45 SGB 10
Aufnahme einer selbständigen hauptberuflichen Tätigkeit als Voraussetzung der Bewilligung eines Gründungszuschusses - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Rechtmäßigkeit der Aufhebung der Leistungsbewilligung über einen Anspruch auf Gründungszuschuss nach dem SGB III
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Itzehoe, 21.03.2017 - S 34 AL 12/13
- LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 12/17
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 34/05 R
Überbrückungsgeldanspruch - Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Ausweitung …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 12/17
Grundsätzlich ist eine selbstständige Tätigkeit erst dann aufgenommen, wenn der Gründer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlungen mit Auswirkungen vorgenommen hat (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) z. B. Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R -, Rn. 11, zuletzt Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R - Rn. 26f, diese sowie alle weiteren Entscheidungen zitiert nach juris).Allerdings hat das BSG in seiner Entscheidung vom 1. Juni 2006 (a.a.O.) ausdrücklich darauf abgestellt, dass eine selbstständige Tätigkeit erst dann aufgenommen wird, wenn erstmals eine unmittelbar auf den berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlung mit Außenwirkung vorliegt.
- BSG, 26.07.2016 - B 4 AS 47/15 R
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Aufhebung einer Bewilligungsentscheidung …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 12/17
Die Beklagte hat den Kläger ordnungsgemäß zu einer grob fahrlässigen Verletzung der Mitteilungspflicht angehört (vergleiche zu den Anforderungen BSG, Urteil vom 26. Juli 2016 - B 4 AS 47/15 R -). - BSG, 09.06.2017 - B 11 AL 13/16 R
Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbstständigen Tätigkeit - …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 12/17
Grundsätzlich ist eine selbstständige Tätigkeit erst dann aufgenommen, wenn der Gründer unmittelbar auf berufsmäßigen Erwerb gerichtete und der Gewinnerzielung dienende Handlungen mit Auswirkungen vorgenommen hat (vgl. ständige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) z. B. Urteil vom 1. Juni 2006 - B 7a AL 34/05 R -, Rn. 11, zuletzt Urteil vom 9. Juni 2017 - B 11 AL 13/16 R - Rn. 26f, diese sowie alle weiteren Entscheidungen zitiert nach juris). - BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 28/09 R
Gründungszuschuss - Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - enger zeitlicher …
Auszug aus LSG Schleswig-Holstein, 15.02.2019 - L 3 AL 12/17
Hierauf bezogene Vorbereitungshandlungen sind dann als Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit anzusehen, soweit sie im Geschäftsverkehr Außenwirkung entfalten und nach dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept ernsthaft und unmittelbar auf die spätere Geschäftstätigkeit ausgerichtet sind (vgl. BSG, Urteil vom 5. Mai 2010 - B 11 AL 28/09 R -).
- LSG Hamburg, 03.06.2020 - L 2 AL 43/19
Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses
Dies gelte ebenso für Renovierungsarbeiten (unter Hinweis auf LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 15. Februar 2019 - L 3 AL 12/17, juris).Soweit sich die Beklagte auf ein Urteil des LSG Schleswig-Holstein (Urteil vom 15. Februar 2019 - L 3 AL 12/17) beruft, sind beide Fälle nicht vergleichbar.